Das Elbe Ice Stadion kann auch für Sommerevents genutzt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: Stefanie Schmedtje, Amt Wilstermarsch, Tel.: 04823/948236, Fax: 0431/98866170-36, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Tolle Beispiele dafür sind die Flohmärkte im EIS oder die jährlich stattfindenden NordJob-Messen.

Rahmendaten für Sonderveranstaltungen im EIS Brokdorf außerhalb der Eissaison:


1) Auf die derzeit gültige Benutzungsordnung und Entgeltordnung für die Eissporthalle der Gemeinde Brokdorf wird verwiesen; diese gelten sinngemäß ebenfalls für die Nutzung außerhalb der Eissaison, sofern in diesen Rahmendaten keine besonderen Regelungen getroffen sind.
2) Zugelassen sind pro Kalenderjahr 10 Veranstaltungen außerhalb der Saison, die spätestens um 22 Uhr beendet werden müssen. Discoveranstaltungen sind nicht zugelassen.
3) Die Eissporthalle Brokdorf ist für insgesamt 1.900 Besucher ausgelegt. Innerhalb der Bande (Eispistenfläche) dürfen sich max. 450 Besucher gleichzeitig aufhalten.
4) Für ausreichend breite Flucht- und Rettungswege muss gesorgt sein. Ebenso dürfen sämtliche Notausgänge und sämtliche Bandentüren nicht versperrt werden.
5) Der Einlass kann alternativ durch die doppelflügelige Tür direkt vom Parkplatz aus ggfs. auch in zwei Reihen erfolgen. Der Drehkreuzeinlass bliebe dann unbenutzt.
6) Die Raucherzone ist draußen an vorhandenen Aschern, wenn sie nicht gesondert eingerichtet wird.
7) Für ein ausreichendes Imbiss- und Getränkeangebot sorgt der Veranstalter.
8) Der Veranstalter stellt - soweit erforderlich - ausreichend Ordnungs- und Sicherheitspersonal, auch für verkehrslenkende Zwecke bereit.
9) Ggfs. erforderliche RTW/Sanitäter sind vom Veranstalter bereitzustellen.
10) Anmeldepflichtige Veranstaltungen beim Amt und bei der GEMA sind vom Veranstalter dort anzumelden; die Genehmigungen sind der Gemeinde vorzulegen.
11) Die Haftung für Schäden am Gemeindeeigentum liegt beim Veranstalter.
12) Eine evtl. nötige Veranstalterversicherung ist durch den Veranstalter zu übernehmen.
13) Das Anbringen von Befestigungsmaterialien für den Aufbau von Equipment (Schrauben, Nägel etc.) ist strengstens untersagt.
14) Die Betreuung der sanitären Anlagen in der Halle während der Veranstaltung (Zwischenreinigung, Papier nachlegen usw.) stellt der Veranstalter sicher. Handtuch- und Toilettenpapier wird hierfür von der Gemeinde bereitgestellt.
15) Für eine ggf. erforderliche Bestuhlung hat der Veranstalter selbst zu sorgen.
16) Auf Grundlage von § 2 Nr. 16 der Entgeltordnung für das Elbe-Ice-Stadion werden folgende Entgelte festgelegt:
a. Das Entgelt beträgt pro Tag 1.000 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer dreitägigen Veranstaltung gewährt die Gemeinde einen Rabatt in Höhe von 10 %. Wird für die Veranstaltung Eintritt erhoben, erhöht sich das Entgelt auf 1.800 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Tag. Rabatt wird nicht gewährt.
b. Für die erforderliche oder gewünschte Anwesenheit eines Hallenwartes während der Veranstaltung und des Auf-/Abbaus wird pro Tag ergänzend ein Entgelt in
Höhe von 300 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Ansonsten erfolgt lediglich eine Einweisung durch den Hallenwart. Weiterhin wird für Notfälle eine
telefonische Erreichbarkeit des Hallenwartes gewährleistet.
c. Für das Herrichten der Halle wird ein Vorlauf von einem Werktag gewährt.
d. Für das Stornieren von Veranstaltungen innerhalb von 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 200 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. erhoben. Liegt der Stornotermin 7 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin fallen zusätzlich die Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen an.
e. Die vorhandene Beschallungsanlage kann nach Einweisung durch das Hallenpersonal mitbenutzt werden. Für die Nutzung der Anlage werden pro Tag 150 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. erhoben.
f. Erforderliche Zwischenreinigungen der Halle, insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen, obliegen dem Veranstalter. Die Endreinigung wird von dem in der Eissporthalle tätigen Reinigungsunternehmen durchgeführt. Den Auftrag hierfür erteilt je nach Absprache die Gemeinde oder der Veranstalter. Die Kosten
für die Endreinigung trägt in jedem Fall der Veranstalter. Dem Veranstalter steht es frei, eine Vorabreinigung durchzuführen, um die Reinigungskosten zu
minimieren.
17) Ein Abschlag auf die zu zahlenden Entgelte und ggf. zusätzlichen Kosten werden per Rechnung vor der Veranstaltung von der Gemeinde erhoben. Eine Endabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung.
18) In begründeten Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister Abweichungen bzw. Ergänzungen von/zu diesen Regeln entscheiden; die Gründe werden
dokumentiert.
19) Diese Rahmendaten treten am 01.01.2019 in Kraft und ersetzen die Rahmendaten
vom 01.07.2015.

Nachrichtlich:
Die Gemeinde Brokdorf verfügt über 70 Tische und 420 Stühle sowie einzelne Bühnenelemente. Diese können separat bei der Gemeinde (Sportzentrum) geliehen
werden. Insofern wird auf die Rahmendaten des Sportzentrums verwiesen.